Sie nennen uns die Stelle, die Zahl der Fachkräfte, den Einsatzort, den Starttermin und das Gehalt. Rao International sucht daraufhin passende Kandidaten in Indien.
Wir prüfen Berufszertifikate und Arbeitserfahrung der Kandidaten. Bei Bedarf organisieren wir praktische Tests oder Videointerviews. Die Auswahl treffen Sie.
Damit Fachkräfte rechtmäßig nach Deutschland kommen, umfasst das Verfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in der Regel diese Schritte:
Arbeitsplatzangebot: Der deutsche Arbeitgeber stellt ein Arbeitsplatzangebot und einen Arbeitsvertrag aus.
Anerkennung der Qualifikation: Die Berufsqualifikation der Fachkraft muss in Deutschland anerkannt werden. Im Handwerk ist dafür in der Regel die zuständige Handwerkskammer zuständig. In anderen Bereichen übernimmt die IHK oder eine andere zuständige Stelle die Prüfung. In bestimmten Fällen erlaubt eine Anerkennungspartnerschaft die Einreise und die Anerkennung während der Beschäftigung. Dafür ist eine Qualifikation mit mindestens zwei Jahren Berufsausbildung nötig, dazu kommen weitere Voraussetzungen.
Zustimmung zur Beschäftigung: Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Stelle zu, wenn eine Zustimmung erforderlich ist.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Der Arbeitgeber kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Die zuständige Ausländerbehörde koordiniert dabei die beteiligten Stellen.
Visumantrag: Die Fachkraft beantragt ein nationales Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Indien.
Rao International bereitet die Unterlagen der Fachkräfte mit vor und verfolgt den Stand des Verfahrens gemeinsam mit Ihnen. Arbeitgeber und Fachkraft bleiben für ihre jeweiligen Anträge selbst verantwortlich.
Sobald das Visum erteilt ist, stimmen wir die Anreise auf Ihren Starttermin ab. Vor der Abreise erklären wir der Fachkraft außerdem den Arbeitsvertrag und die Arbeitsbedingungen.
Unsere Unterstützung endet nicht mit der Einreise. Rao International bleibt Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Unterlagen, Anliegen der Fachkräfte und die allgemeine Abstimmung.
Das deutsche Bauunternehmen stellt ein Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag aus. Darin stehen die Position und die Beschäftigungsbedingungen.
Die Fachkraft prüft, welcher Visumsweg zu Staatsangehörigkeit, Qualifikation, Berufserfahrung und Stelle passt.
In der Regel werden diese Unterlagen verlangt:
Die Fachkraft reicht den Visumantrag mit den Unterlagen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder über das jeweils vorgesehene Online-Verfahren ein.
Die Behörden prüfen den Antrag, die Beschäftigungsbedingungen und, falls nötig, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Nach der Visumerteilung reist die Fachkraft nach Deutschland ein, erledigt die nötigen Aufenthaltsformalitäten und nimmt die Arbeit gemäß den Bedingungen von Visum und Aufenthaltstitel auf.
Sie entscheiden, wie viele Fachkräfte Sie brauchen und in welchen Gewerken. Sie wählen aus, wer ein Angebot erhält. Sie schließen den Arbeitsvertrag ab und legen die Vergütung fest.
Rao International sucht die Kandidaten und prüft deren Unterlagen. Wir helfen beim Aufbau der Unterlagenmappe und halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden. Die rechtlichen Anträge bleiben bei Ihnen und der Fachkraft. Bei Fragen zu einzelnen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder an Ihre Rechtsberatung.
Ein deutscher Arbeitgeber braucht ein Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Stelle. Die Fachkraft benötigt eine anerkannte Berufsqualifikation oder eine Anerkennungspartnerschaft. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung zustimmen, soweit das erforderlich ist. Danach braucht die Fachkraft ein nationales Visum. Eine Personalvermittlung wie Rao International sucht und prüft Kandidaten in Indien und bereitet deren Unterlagen vor. Den Arbeitsvertrag schließt der deutsche Arbeitgeber ab.
In den meisten Fällen ja. Deutschland verlangt in der Regel die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation, bevor ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte erteilt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft erlaubt es einem Elektriker aus Indien, zuerst die Arbeit aufzunehmen und die Anerkennung nach der Einreise abzuschließen. Manche erfahrene Fachkräfte in nicht reglementierten Berufen können über einen gesonderten Weg über die Berufserfahrung ein Visum erhalten. Die zuständige deutsche Stelle entscheidet jeden Fall einzeln.
Die Dauer hängt von der Anerkennung der Qualifikation, der Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit und den Terminen für den Visumantrag ab. Das vom Arbeitgeber beantragte beschleunigte Fachkräfteverfahren setzt den beteiligten Behörden Fristen und ist der schnellste Weg. Im Regelverfahren dauert es länger. Allein die Anerkennung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Nein. Rao International vermittelt Fachkräfte, die ihren Arbeitsvertrag direkt mit dem deutschen Arbeitgeber schließen. Das ist keine Arbeitnehmerüberlassung. Das deutsche Recht schränkt Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe stark ein. Ein Unternehmen, das über Personaldienstleister oder eine Auslagerung von Bauarbeitskräften nachdenkt, sollte das passende Modell mit einer deutschen Rechtsberatung klären.
Rao International vermittelt Elektriker, Schweißer, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Gerüstbauer, Zimmerer und Maurer an deutsche Baubetriebe. Für Industriebetriebe in Deutschland vermittelt die Personalvermittlung außerdem Zerspanungsmechaniker für CNC-Maschinen.
Ja. Rao International ist ein lizenzierter Recruiting Agent in Indien nach dem Emigration Act von 1983. Arbeitgeber können jeden indischen Recruiting Agent auf dem eMigrate-Portal des indischen Außenministeriums überprüfen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erlaubt Handwerksbetrieben, qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten wie Indien zu beschäftigen. Voraussetzung sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot und in der Regel eine anerkannte Berufsqualifikation. Auch eine Anerkennungspartnerschaft ist möglich. Für berufserfahrene Fachkräfte in nicht reglementierten Berufen gibt es zusätzlich einen Weg über die Berufserfahrung. Die zuständige Behörde prüft jeden Einzelfall.
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