Hotelpersonal aus Indien für Deutschland

Rao International vermittelt Köche aus Indien, Küchenpersonal, Servicekräfte, Housekeeping-Mitarbeitende und Auszubildende an Hotels und Restaurants in Deutschland. Rao International prüft jede Kandidatin und jeden Kandidaten, bereitet die Unterlagen für das deutsche Visumverfahren vor und plant Reise und Ankunft. Arbeitgeber in Deutschland haben einen indischen Ansprechpartner, vom ersten Anforderungsprofil bis zum ersten Arbeitstag.
Rao International arbeitet mit Hotels, Restaurantgruppen und Caterern, die verlässliche Teams in Küche, Service und Housekeeping brauchen. Jede Anfrage wird individuell bearbeitet.

01/Warum Hotelpersonal aus Indien für Deutschland?

02/Berufe in Hotellerie und Gastronomie in Deutschland

Weitere Positionen in der Hotellerie und Gastronomie, die Rao International vermittelt

03/So vermittelt Rao International Fachkräfte für die Hotellerie in Deutschland

Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Beruf und können sich ändern. Rao International klärt die aktuellen Vorgaben mit jedem Arbeitgeber in Deutschland, bevor eine Vermittlung beginnt.
01

Rekrutierung

Der Arbeitgeber in Deutschland nennt die Positionen, die geforderten Fähigkeiten, das Deutschniveau, die Vertragsbedingungen und die Starttermine. Danach sucht Rao International passende Kandidatinnen und Kandidaten über sein Netzwerk und seine Datenbank in Indien.

02

Vorauswahl

Rao International prüft Zeugnisse und Berufserfahrung der Kandidaten. Dazu gehören Vorstellungsgespräche und praktische Fachtests für Küchenberufe. Anschließend führt der Arbeitgeber die Gespräche mit den Kandidaten der engeren Auswahl und trifft die endgültige Entscheidung.

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Visumverfahren für Deutschland

Das Verfahren hängt vom Beruf ab. Fachkräfte mit anerkannter Qualifikation können den Weg über das Visum für Fachkräfte nutzen. Spezialitätenköche benötigen zusätzlich unter Umständen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Auszubildende brauchen einen Ausbildungsvertrag und ein Visum zur Berufsausbildung. Rao International bereitet die Unterlagen der Kandidaten vor. Der Arbeitgeber in Deutschland unterzeichnet den Arbeitsvertrag und erledigt die erforderlichen Schritte bei den deutschen Behörden.

04

Einreise und Arbeitsbeginn

Rao International stimmt Visumtermin, Reiseplanung und Ankunftstag mit dem Arbeitgeber in Deutschland ab. So können sich Arbeitgeber und Mitarbeitende auf den vereinbarten Starttermin vorbereiten.

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Begleitung nach der Ankunft

Rao International bleibt nach der Ankunft mit Arbeitgeber und Mitarbeitenden in Kontakt. Rao International hilft bei Fragen zum Arbeitsbeginn, zur Einarbeitung und zum Einleben in der neuen Stelle.

Wichtig: Anforderungen für Visum und Arbeitserlaubnis können je nach Beruf variieren und sich ändern. Rao International prüft die aktuellen Anforderungen mit jedem Arbeitgeber in Deutschland, bevor die Vermittlung startet.

04/Arbeitserlaubnis für Deutschland: Der Ablauf in der Hotellerie und Gastronomie

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Stellenangebot eines Arbeitgebers in Deutschland

Ein Hotel, ein Restaurant, ein Resort oder ein anderer Betrieb der Gastronomie bietet der Fachkraft eine Stelle in Deutschland an.

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Visumsberechtigung prüfen

Die Fachkraft prüft, ob sie für ein deutsches Arbeitsvisum infrage kommt. Maßgeblich sind Beruf, Qualifikation, Berufserfahrung und Staatsangehörigkeit.

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Unterlagen zusammenstellen

In der Regel werden benötigt:

  • Gültiger Reisepass
  • Stellenangebot oder Arbeitsvertrag
  • Ausbildungs- oder Fortbildungsnachweise aus dem Bereich Hotellerie und Gastronomie (soweit vorhanden)
  • Arbeitszeugnisse (soweit vorhanden)
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (falls gefordert)
  • Anerkennung der Berufsqualifikation (wo erforderlich)
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Visum beantragen

Die Fachkraft beantragt das passende deutsche Arbeitsvisum bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat oder über das jeweilige Online-Verfahren.

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Visumentscheidung abwarten

Die deutschen Behörden prüfen den Antrag und kontrollieren, ob die Fachkraft die Voraussetzungen für die Stelle und die Visumkategorie erfüllt.

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Einreise nach Deutschland und Formalitäten

Nach der Visumerteilung reist die Fachkraft nach Deutschland ein und erledigt vor Arbeitsbeginn die nötige Anmeldung und alle erforderlichen Aufenthaltsformalitäten.

Fachkräfte der Hotellerie und Gastronomie erhalten nach der Anerkennung ihrer Qualifikation ein nationales Visum (Typ D) für Fachkräfte. Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweist, kommt unter Umständen stattdessen für das Visum für erfahrene Fachkräfte infrage. Das gesamte Verfahren dauert in der Regel etwa zwei bis vier Monate.

05/Personalvermittlung für die deutsche Hotellerie und Gastronomie

Hotels, Restaurants und Catering-Betriebe in Deutschland kämpfen weiter mit Personalmangel, während die Nachfrage der Gäste wächst. Rao International bietet Personalvermittlung für die Gastronomie aus dem Ausland und hilft Arbeitgebern, verlässliche Teams aufzubauen. Dazu gehören erfahrene Köche aus Indien sowie Housekeeping-, Rezeptions- und F&B-Personal, das auf Können und Servicehaltung geprüft wird. Ob einzelne Küchenstelle oder komplettes Team für ein neues Haus: Rao International vermittelt Fachkräfte für die Hotellerie aus dem Ausland passend zu Ihrem Bedarf, damit Ihre Gäste den Service erhalten, den sie erwarten.

06/FAQ: Hotelpersonal aus Indien für Deutschland einstellen

Ein deutsches Hotel kann Hotelpersonal aus Indien einstellen, indem es einer Kandidatin oder einem Kandidaten einen schriftlichen Arbeitsvertrag anbietet, sofern die Voraussetzungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erfüllt sind. Danach beantragt die Fachkraft ein Arbeitsvisum bei der deutschen Auslandsvertretung in Indien. Eine Personalvermittlung wie Rao International findet und prüft die Kandidaten, bereitet deren Unterlagen vor und plant den Zeitablauf gemeinsam mit dem Hotel.

Ja, Restaurants in Deutschland dürfen Köche aus Staaten außerhalb der Europäischen Union nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einstellen. Köche aus Indien mit anerkannter Qualifikation können den Weg für Fachkräfte nutzen. Spezialitätenköche in Spezialitätenrestaurants können eine eigene Regelung nutzen, die die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraussetzt.

Köche aus Indien benötigen vor Arbeitsbeginn ein deutsches nationales Visum zu Erwerbszwecken. Fachköche beantragen es nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Spezialitätenköche brauchen zusätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland gehört zu jedem Antrag.

Ja, Azubis aus Indien in der Gastronomie können für eine Ausbildung nach Deutschland kommen. Auszubildende brauchen einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb in Deutschland und ein Visum zur Berufsausbildung. Deutschkenntnisse sind in der Regel erforderlich, das geforderte Niveau hängt vom Ausbildungsberuf und vom Betrieb ab.

Rao International vermittelt Köche, Küchenpersonal, Servicekräfte im Restaurant, Housekeeping-Personal und Auszubildende an Arbeitgeber in Deutschland. Der Arbeitgeber legt Beruf, Fähigkeiten und Deutschniveau im Anforderungsprofil fest. Rao International sucht anschließend Kandidaten, die zu diesem Profil passen.

Der Arbeitgeber in Deutschland stellt den Arbeitsvertrag aus und erledigt die Schritte bei den deutschen Behörden. Rao International bereitet die Unterlagen der Kandidaten vor und stimmt den Ablauf mit beiden Seiten ab. Diese gemeinsame Arbeit hilft, dass jeder Antrag vollständig eingereicht wird. Fehlende Unterlagen sind eine häufige Ursache für Verzögerungen, daher sind frühe Prüfungen wichtig.

Hotelpersonal für Deutschland anfragen

Teilen Sie Rao International mit, welche Positionen Sie besetzen möchten und wie viele Mitarbeitende Sie brauchen. Nennen Sie außerdem das gewünschte Deutschniveau und Ihre Starttermine. Rao International meldet sich mit einem Vorschlag für Küchenpersonal aus dem Ausland oder für andere Teams in Ihrem Hotel oder Ihrer Restaurantgruppe.

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